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Energiesparberatung



„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Die Förderbedingungen wurden in diesem Zusammenhang wesentlich verbessert. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt

  • 300,00 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw.
  • 360,00 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Die Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises im Zusammenhang mit einer Vor-Ort-Beratung ist zukünftig möglich und wird entsprechend gefördert.

 

Gegenstand der Förderung

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.